Gutachterliche Stellungnahme (Kurzbewertung) Die Gutachterliche Stellungnahme eignet sich für „gängige“ Immobilien ohne Besonderheiten wie zum Beispiel Rechte und Belastungen. Sie dient als Orientierungshilfe und hat eingeschränkte Aussagekraft. Sie eignet sich zur Kaufpreisfindung. Die Gutachterliche Stellungnahme befasst sich mit der reinen Wertermittlung. Auf beschreibende Sachverhalte wird weitgehend verzichtet. Es werden nur wenige objektbezogende Unterlagen beigefügt. Verkaufsberatung Eine Verkaufsberatung beinhaltet die Durchsicht und Prüfung der wichtigsten Daten und Unterlagen des Objektes sowie die Begehung der Immobilie bei einem Ortstermin. An die Begehung schließt sich ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem die Spanne des angemessenen Kaufpreises erläutert wird. Zudem werden Tipps und Hinweise gegeben, was beim privaten Verkauf der Immobilie beachten werden sollte.
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