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Steuerliche Bedarfsbewertung zum Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes gemäß § 198 Bewertungsgesetz (BewG)

Zum Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes ist die Vorlage eines Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) beim zuständigen Finanzamt zulässig.

 

Verkehrswertgutachten bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.

 

Die Kosten des Verkehrswertgutachtens setzten sich aus einem Grundbetrag, den Nebenkosten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer zusammen.

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Ipfstraße 38

73479 Ellwangen (Jagst) - Ortsteil Eigenzell

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Sachverständigenbüro

für Immobilienbewertung