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Steuerliche Bedarfsbewertung zum Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes gemäß § 198 Bewertungsgesetz (BewG) Zum Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes ist die Vorlage eines Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) beim zuständigen Finanzamt zulässig.
Verkehrswertgutachten bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
Die Kosten des Verkehrswertgutachtens setzten sich aus einem Grundbetrag, den Nebenkosten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer zusammen. |
Geschäftsadresse Ipfstraße 38 73479 Ellwangen (Jagst) - Ortsteil Eigenzell |
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Sachverständigenbüro |
für Immobilienbewertung |