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Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB)

Ein Verkehrswertgutachten wird für eine objektive, sichere, gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigt. Dies ist bei Erbschaftsangelegenheiten häufig der Fall.

 

Um eventuelle Zusatzkosten zu sparen, empfehle ich den Parteien, sich bei Erbschaftsangelegenheiten vorab möglichst auf einen Gutachter Ihres Vertrauens zu einigen.

 

Verkehrswertgutachten bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.

 

Die Kosten des Verkehrswertgutachtens setzten sich aus einem Grundbetrag, den Nebenkosten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer zusammen.

Geschäftsadresse

Ipfstraße 38

73479 Ellwangen (Jagst) - Ortsteil Eigenzell

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Sachverständigenbüro

für Immobilienbewertung