Sachverständigenbüro

für Immobilienbewertung

Honorare für Wertermittlungsgutachten sind grundsätzlich frei verhandelbar.

Als Grundlage kann die - Honorarrichtlinie des BVS für Immobilienbewertung vom August 2016 -verwendet werden.

Die Vereinbarung nach Zeitaufwand oder von Pauschalhonoraren ist ebenfalls möglich.

 

 

 

Anfrage

Für eine unverbindliche Anfrage rufen Sie mich an oder senden Sie mir bitte eine Email mit folgenden Informationen zu Ihrer Immobilie

- Objektart
- Adresse/Region
- Zweck/Anlass der Bewertung

an:           anfrage@uder-sachverstaendige.de

 

Kosten/ Anfrage              0 79 61 - 57 90 155