Sachverständigenbüro |
für Immobilienbewertung |
Honorare für Wertermittlungsgutachten sind grundsätzlich frei verhandelbar. Als Grundlage kann die - Honorarrichtlinie des BVS für Immobilienbewertung vom August 2016 -verwendet werden. Die Vereinbarung nach Zeitaufwand oder von Pauschalhonoraren ist ebenfalls möglich.
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Anfrage |
Für eine unverbindliche Anfrage rufen Sie mich an oder senden Sie mir bitte eine Email mit folgenden Informationen zu Ihrer Immobilie - Objektart an: anfrage@uder-sachverstaendige.de
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Kosten/ Anfrage 0 79 61 - 57 90 155 |